Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nina Danz wird nachfolgend „Trainerin“ genannt, der Vertragspartner wird „Kunde“ genannt.
1. Zustandekommen eines Vertrags
Jeder Vertrag kommt mit Eingang einer verbindlichen Bestätigung des Redners beim Kunden zustande.
2. Inhalt
Die Trainerin ist in der Gestaltung und Darbietung ihres Programms frei und unterliegt keinen künstlerischen Anweisungen des Kunden. Kundenwünsche werden berücksichtigt und bestmöglich umgesetzt, sofern diese mit den Inhalten des Vortrags nicht kollidieren.
3. Buchung / Storno
Die Rechnungsstellung für Honorar, Spesen und Reisekosten erfolgt nach der Veranstaltung und versteht sich zzgl. Mehrwertsteuer. Reisekosten für Flüge: Businessclass, für Bahnfahrten: 1. Klasse, Fahrten im eigenen Pkw: 0,58 €/km. Bei Stornierung des Auftrages seitens des Auftraggebers bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Honorars fällig. Bei späterer Stornierung werden 100 % des Honorars berechnet. Kann die Leistung von Nina Danz wegen höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit nicht erbracht werden, sorgen wir unverzüglich innerhalb unserer Möglichkeiten für einen vergleichbaren Ersatz. Bei einem Terminausfall fallen keine Honorare an. Es sind jedoch auch keine Regressansprüche gegenüber der Trainerin möglich.
4. Nutzungsrechte / Urheberrechte
Die Dokumente, Folien, Fotos und Unterlagen der Trainerin sind urheberrechtlich und lizenzrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung der Trainerin reproduziert oder veröffentlicht werden.
Wir bitten Sie, möglicherweise vorab geschickte Präsentationsvorlagen (Powerpoint/Keynote) nicht zu kopieren, zu nutzen oder weiterzugeben, sondern Sie nach dem Event vollständig zu löschen. Falls das Training/ der Vortrag aufgezeichnet werden soll, bedarf es der Rücksprache mit der Trainerin bzw. der Abstimmung der genauen Verwertung. Ansonsten liegen keine Rechte für eine Aufzeichnung vor.
5. Technische Bedingungen
Die technischen und für das Training nötigen Anforderungen werden vom Kunden bereitgestellt.
6. Gerichtsstand und Schlussbestimmung
Es gilt Deutsches Recht. Als Gerichtsstand gilt Hamburg. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt wie dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Diese Geschäftsbedingung gilt als anerkannt, wenn die Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber unterschrieben ist.
Hamburg, Dezember 2018